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Begriff Definition
Testament

Das Testament ist neben dem Erbvertrag eine der Formen letztwilliger Verfügungen. Im Gegensatz zum Erbvertrag enthält das Testament einseitige Anordnungen und Willenserklärungen. Das Testament kann eigenhändig, handschriftlich unter Angabe des Errichtungsdatums verfasst und unterzeichnet (holographes Testament) oder mit öffentlicher Urkunde errichtet werden. Daneben sind unter ausserordentlichen Umständen auch mündliche Testamente möglich. Inhalt des Testaments können sämtliche letztwilligen Anordnungen sein wie z.B. Erbeinsetzung, ganz oder teilweise Enterbung, Vermächtnisse, Auflagen und Bedingungen, Teilungsvorschriften und Einsetzung eines Willensvollstreckers. Der Erblasser kann sein Testament jederzeit widerrufen, sei es in einer der für die Errichtung vorgesehenen Formen, sei es durch Vernichtung der Urkunde. Spätere Testamente treten anstelle von früheren Testamenten, falls sie nicht zweifellos eine Ergänzung darstellen.