Erbrecht von A bis Z
Begriff | Definition |
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Schenkungsverbot (bei Erbverträgen) | Hat der Erblasser in einem Erbvertrag über sein gesamtes Vermögen verfügt, darf er sein Vermögen nicht mehr durch Schenkungen (auch Spenden) vermindern. Dieses Schenkungsverbot gilt für neue und bestehende Erbverträge. Sollen lebzeitige Schenkungen und Zuwendungen auch nach Abschluss des Erbvertrags möglich sein, muss dies im Erbvertrag ausdrücklich vorbehalten werden. |
Singularsukzession | Singularsukzession bedeutet Einzelrechtsnachfolge. Im Unterschied zu der Universalsukzession, bei der der Rechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers eintritt, wird die Rechtsnachfolge bei der Singularsukzession nur hinsichtlich einer bestimmten Sache angetreten. |
Stiftung | Eine Stiftung kann auch mit letztwilliger Verfügung errichtet werden. Die Stiftungserrichtung in einer letztwilligen Verfügung sollte deren Namen, Sitz, Zweck, Organisation und Vertretung enthalten. Zudem empfiehlt sich zur Umsetzung des Stifterwillens die Einsetzung eines Willensvollstreckers. |