Begriff | Definition |
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Notwendige Streitgenossenschaft | Eine einfache Streitgenossenschaft liegt vor, wenn auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite in einem Gerichtsprozess mehrere Personen klagen oder beklagt werden. Die Streitgenossenschaft ist eine notwendige, wenn das Urteil gegenüber allen Streitgenossen nur einheitlich ausfallen darf und sich deswegen notwendigerweise alle am Prozess beteiligen müssen. Häufigstes Anwendungsbeispiel im Erbrecht ist die Teilungsklage. |