| Begriff | Definition |
|---|---|
| Nachvermächtnis | Der Erblasser kann analog den Regelungen zu Vor- und Nacherbe einem Vermächtnisnehmer einen Gegenstand zuwenden mit der Verpflichtung, diesen Gegenstand zu einem bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt an einen Nachvermächtnisnehmer herauszugeben. |