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Begriff Definition
Ersatzverfügung

Der Erblasser kann neben dem Haupterben oder -vermächtnisnehmer einen Ersatzerben bzw. –vermächtnisnehmer bestimmen. Dieser erlangt seine Position, wenn der eigentlich vorgesehene Erbe bzw. Vermächtnisnehmer im Erbfall vorverstorben ist oder die Erbschaft ausschlägt.