Begriff | Definition |
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Eröffnung des Erbgangs | Die Eröffnung des Erbgangs wird von der zuständigen Behörde in der Regel am letzten Wohnsitz des Erblassers vorgenommen. Zur Eröffnung gehören die sichernden Massnahmen (Eröffnung der letztwilligen Verfügung, Ausstellung der Erbbescheinigung, Siegelung, Sicherungsinventar, Erbschaftsverwaltung), die Nachlassabwicklung (Erwerb der Erbschaft, Ausschlagung, öffentliches Inventar, amtliche Liquidation) sowie die Willensvollstreckung. |