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Begriff Definition
Erbvertrag

Beim Erbvertrag handelt es sich um einen zwei- oder mehrseitigen Vertrag, worin mindestens eine der Parteien letztwillig verfügt. Typischer Inhalt ist z.B. die gegenseitige Begünstigung von Ehegatten. Der Erbvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung und setzt die Verfügungsfähigkeit der Beteiligten voraus. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag bindend und kann in der Regel nicht widerrufen werden. Der Erbvertrag kann nur mit schriftlicher Übereinkunft aller Parteien aufgelöst werden. Nur unter spezifischen Umständen kann eine der Parteien den Erbvertrag anfechten oder von diesem zurücktreten.