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Begriff Definition
Erbteilungsverbot

Der Erblasser kann mit einer Auflage oder einer negativen Teilungsvorschrift die Erben zur Weiterführung der Erbengemeinschaft verpflichten. Dies kann er indessen nur für einen bestimmte oder bestimmbaren Zeitraum anordnen. Die Erben können sich mit einstimmigem Beschluss jederzeit darüber hinwegsetzen. Ein unbeschränktes Teilungsverbot ist rechtswidrig und kann auf Klage hin für ungültig erklärt werden.