Begriff | Definition |
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Adoption | Adoption ist die Annahme eines Kindes. Damit entsteht ein Kindesverhältnis von Gesetzes wegen. Das Adoptivkind ist erbberechtigt wie ein leibliches Kind. Dagegen verliert es die Verwandtschaft und die Erbberechtigung zu den leiblichen Eltern. Dies gilt uneingeschränkt für Adoptionen seit 1. April 1973. Zuvor konnte ein Erbrecht des Kindes sowohl gegenüber den Adoptiveltern wie auch den leiblichen Eltern bestehen. |