In jedem Gebiet gibt es Irrtümer, welche unausrottbar erscheinen. So auch im Erbrecht. Nachfolgend findet sich eine kleine Zusammenstellung aus der Beratungspraxis.
Der vernachlässigte Nachlass
Niemand denkt gerne an den eigenen Tod oder denjenigen von Angehörigen. Diese allzu menschliche Scheu verhindert oft eine rechtzeitige Regelung des Nachlasses. Dabei müsste jedermann ein Interesse daran haben, dass die Angehörigen so versorgt sind, wie man es sich wünscht. Welche Regelung optimal ist, hängt von der familiären Situation ab.
Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige ab Anfang 2010
Ab Anfang 2010 können Erben bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren: Nachsteuer und Verzugszins sind nur noch für die letzten 3 statt 10 Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers geschuldet. Neu kann auch bei Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) einmalig auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die Nachsteuer und der Verzugszins entrichtet werden müssen.
Immobilienerwerb durch Ehegatten
Wenn Ehegatten Wohneigentum erwerben, stellt sich die Frage nach der richtigen sachenrechtlichen Lösung. Soll nur einer der Ehegatten die Immobilie zu Alleineigentum erwerben? Oder sollen beide Ehegatten zusammen erwerben? Und falls ja, soll Miteigentum oder Gesamteigentum begründet werden?
Aktionärbindungs-Vertrag
Die Rechtsform der AG ist auch für viele KMU’s interessant und beliebt. Gerade bei KMU’s empfiehlt sich der Abschluss eines Aktionärbindungsvertrags (ABV). Er dient der Absicherung der Aktionäre im gegenseitigen Verhältnis.
Gleichbehandlung der Nachkommen?
In aller Regel wünschen Eltern ihre Nachkommen gleich zu behandeln. Die Umsetzung dieses Wunsches stösst auf Hindernisse, wenn die Eltern Unternehmer sind.