Begriff | Definition |
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Quotenvermächtnis |
Teilungsvorschrift, welche einen Gegenstand zu einem unter dem wirklichen Wert liegenden Anrechnungswert einem Erben zuweist. Im Umfang der Wertdifferenz liegt ein Vorausvermächtnis vor. Allfällige Pflichtteilsansprüche anderer Erben bleiben zu beachten.
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