Begriff | Definition |
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Nachvermächtnis |
Der Erblasser kann analog den Regelungen zu Vor- und Nacherbe einem Vermächtnisnehmer einen Gegenstand zuwenden mit der Verpflichtung, diesen Gegenstand zu einem bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt an einen Nachvermächtnisnehmer herauszugeben.
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